Ausstellerinfos

Hier alle relevanten Inforamtionen für Aussteller:

Anmeldungsformular Aussteller
Allgemeine Teilnahmebedingungen

„Lichtimpuls für eine neue Zeit“ Bewusstseins
und Heilmesse am Sa. 24.& So 25.05.2025
im Schloss Eysölden G7
91177 Eysölden/ Thalmässing

VERANSTALTUNGSLEITUNG

Jutta Jonas & Andreas Jonas
Veranstalter:
Jutta Jonas „Lichtstern“
Kirchenstr.15
91161 Hilpoltstein
Tel,: 09174/9773322
Handy 0174/3027999
Mail: lichtimpuls@mein.gmx

AUFBAUZEITEN FÜR AUSSTELLER

FREITAGABEND (16.00 -18.00 UHR)
SAMSTAGVORMITTAG (8.00 – 9.30 UHR)

BESUCHER-ÖFFNUNGSZEITEN

Samstag 24.05.25 10.00 – 17.30 Uhr
Sonntag 25.05.25 10.00 – 17.30 Uhr

ZULASSUNG
Zugelassen sind Aussteller aus den Bereichen Gesundheit, Veggie, Spiritualität, Nachhaltigkeit und Ökologie. Ein Anspruch auf Zulassung besteht jedoch nicht. Die Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Zulassung durch den Veranstalter zu Stande. Die Zulassung gilt nur für den angemeldeten Aussteller und die angemeldeten Produkte oder Dienstleistungen. Der Abend Veranstalter ist
berechtigt die Präsentation von nicht angemeldet Produkten und Dienstleistungen zu unterbinden.

MITAUSSTELLER
Mit Aussteller sind Unternehmen und/oder Personen, die sich mit eigenen Produkten und/oder Dienstleistungen auf den Stand des Hauptdarstellers präsentieren. Diese sind schriftlich anzumelden und werden ausschließlich vom Veranstalter zugelassen. Ansprechpartner, Rechnungsempfänger und verantwortlich in allen Belangen ist der Hauptdarsteller.

STANDFLÄCHEN
Der Aussteller darf nur die von ihm gebuchte Standfläche nutzen. Sollte er seinen Stand Flächengröße überschreiben, erhält er nachträglich eine Rechnung über die zusätzlich genutzte Fläche. Die Gänge beziehungsweise Fluchtwege sind grundsätzlich frei zu halten. Der Veranstalter haftet nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage des Standplatzes ergeben. Der Aussteller verzichtet auf weitere Schadensersatz
Ansprüche. Der Aufbau muss spätestens bis zum Aufbautermin abgeschlossen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung ordnungsgemäß ausgestellt mit einer fachkundigen Person besetzt sein.

STANDGESTALTUNG
Die Stand Gestaltung ob liegt dem Aussteller und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik. Der Veranstalter hat bei grob unattraktiv oder sittenwidrige Gestaltung das Recht, Änderungen zu fordern. Zur Stand Gestaltung dürfen nur schwer entflammbar Stoffe verwendet werden (B1 klassifiziert) beziehungsweise. Die Stoffe müssen mit Antiflamm Spray behandelt sein. Die Wände und das
Mobiliar im Schloss ,dürfen nur mit rückstandsfrei entfernbaren Klebeband beklebt werden. Möbel und Mobiliar darf nur nach Rücksprache des Veranstalters verrückt werden. Gem. § 69 Gewerbeverordnung (GewO) sind Sie verpflichtet, Ein Namensschild mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen gut lesbar am Stand anzubringen. Ebenso, dass bei den angebotenen Waren und den Leistungen die geforderten Preise einschließlich Mehrwertsteuer deutlich sichtbar und gut leserlich angebracht sind. Anfallendes Verpackungsmaterial, wie Holzwolle Papier und Karton und der gleichen ist aus dem Ausstellungsräumen zu entfernen,

VERKOSTUNG im Schloss
Die Verkostung der Besucher obliegt alleine der Inhaberin der Schlossschänke im Schloss. Der Aussteller kann den Besuchern jedoch Probier Häppchen oder Getränke in Likör Glasgröße anbieten.

GENEHMIGUNGEN
Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA- Bestimmungen sowie die Gewerberechtlichen, Polizeirechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

STANDABBAU
Der Stand Abbau ist erst nach Beendigung der Veranstaltung möglich. Sollte der Aussteller bereits vorher mit dem Abbau beginnen, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von Hälfte des Rechnungsbetrages fällig. Bitte hinterlassen Sie an ihrem Stammplatz keinen Müll. Für zurückgelassene Müll oder Verpackungsmaterial werden Entsorgungskosten in Höhe von 50,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach Zulassung durch den Veranstalter erhält der Aussteller eine Rechnung, der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen in voller Hohe zu begleichen. Die vorherige vollständige Bezahlung der Rechnung ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.

AUSSTELLERZUFAHRT UND PARKPLÄTZE
Direkt vorm Schloss ist wenig Parkraum, der Zugang ist uneben. Bitte nur kurz zum Be- und entladen stehen bleiben. Auf den angrenzenden Privaten Grundstücken und Einfahrten nicht
Halten und Parken. Unterhalb vom Schloss 2 Gehminuten ist beim Kriegerdenkmal
eine größere Parkfläche für Aussteller und Besucher

HÖHERE GEWALT / EVENTUELLE ÄNDERUNGEN
Der Veranstalter kann die Messe in Fällen höherer Gewalt aus einem anderen von ihm nicht zu vertreten Grund zeitlich und räumlich verändern, verschieben, vorzeitig beenden, verlängern oder absagen. Ebenso können, falls erforderlich, Stände und Abmessungen geändert werden. Daraus ergibt sich für den Aussteller kein Rücktrittsrecht. Sollte der Veranstalter die Messe verschieben, können die Aussteller, die nachweislich eine
Terminüberschneidung mit einer anderen von ihm bereits gebuchten Messe haben, Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen, wobei dem Veranstalter bereits erfolgte Zahlungen oder noch zu erwartende Zahlung in Abzug gebracht werden. Sollte der Veranstalter die Messe absagen, erhält der Aussteller ebenfalls den Rechnungsbetrag abzüglich der vom Veranstalter bereits erfolgten Zahlungen und oder noch zu erwartenden Zahlungen zurück. In allen anderen fällen wird der Rechnungsbetrag nicht, auch nicht teilweise, zurück erstattet. Schadensersatzansprüche sind für alle Fälle ausgeschlossen.

HAFTUNG
Jegliche Art von Feuer ist nicht gestattet. Die Brandschutz – und sonstigen sicherheitstechnischen Auflagen sind einzuhalten. Für Personen – oder Sachschäden, die ein Aussteller oder von ihm Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadens Höhe. Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den
Messestand eingebrachten Gegenstände diese wäre im Bedarfsfall vom Aussteller selbst abzuschließen. Der
Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder Beschädigung der Ausstellergüter.

FOTO/ VIDEOAUFNAHMEN
Der Veranstalter darf von den Ausstellern/ Standflächen Aufnahmen erstellen, die er für Marketing Zwecke kostenfrei nutzen darf.

TIERE
Das mit bringen von Tieren ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.

RÜCKTRITT
Stornierungen können nur schriftlich erfolgen und sind nur möglich, wenn der Veranstalter sein schriftliches Einverständnis gibt. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor der Veranstaltung werden 50% der Rechnungssumme fällig. Bei Rücktritt ab vier Wochen vor der Veranstaltung wird die volle Rechnungssumme fällig. Ersatz kann beigebracht werden. Allerdings müssen die Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es fällt in diesem Fall eine
Bearbeitungsgebühr von 65,-€ zzgl. MwSt. an.

VERWIRKUNG VON ANSPRÜCHEN
Etwaige Ansprüche an den Veranstalter sind innerhalb von acht Tagen nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, andernfalls gelten sie als verwirkt. Reklamationen wegen Mängel der Standfläche sind dem Veranstalter unverzüglich nach Bezug während der Aufbautage anzuzeigen, so dass der Veranstalter etwaige auftretende Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.

Die Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Sollen einzelne dieser Vertragsbedingungen nichtig sein so wird die Wirksamkeit der anderen davon nicht berührt.